Beitragsordnung
§ 1
Der OMV.BB erhebt auf Grundlage seiner Satzung Mitgliedsbeiträge zur Aufrechterhaltung seiner Arbeit entsprechend dem bestätigten Finanzbedarfsplan.
Eingeschlossen darin sind die Abführungen an den Landesverband.
§ 2
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt 0,10 € je Tag oder 36,50 € je Jahr.
- Für die Aufnahme in den Verein wird ein einmaliger Unkostenbetrag in Höhe von 9,00 € für die Erstellung und Übersendung der Mitgliedsunterlagen erhoben. Von Mitgliedern, die aus einem dem DMB angeschlossenen Mieterverein wechseln oder einem solchen angehören, wird der Unkostenbetrag nicht erhoben.
- Für Mitglieder, die einem weiteren dem DMB angeschlossenen Mieterverein angehören (Brandenburg-Mitgliedschaft), beträgt der Beitrag für diesen Zeitraum 2,00 € je Kalendermonat bzw. 24,00 € im Jahr.
- Der Mitgliedsbeitrag nach Absatz (1) wird für einkommensschwache Mitglieder auf Antrag und Nachweis um 20 % ermäßigt. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Leistungsbescheides über den Bezug von Leistungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge (z. B. Hartz IV, BAföG, BAB, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) oder von Unterlagen über ein entsprechend geringes Einkommen. Ermäßigt wird der Beitrag für das Beitrittsjahr bzw. das Kalenderjahr. Stichtag für die Gewährung ist der Beginn der Mitgliedschaft bzw. der 1. Januar.
- Der Beitrag wird zum Beginn der Mitgliedschaft taggenau für das laufende Kalenderjahr sofort mit dem Beitritt fällig. In den Folgejahren kann die Zahlung als Jahres- oder Halbjahresbeitrag erfolgen und wird dann jeweils zum 01. des zweiten Monats des gewählten Beitragszeitabschnittes fällig.
- Ein Anspruch auf Rückerstattung bezahlter Mitgliedsbeiträge oder des Unkostenbetrages besteht nicht.
§ 3
Die Mitgliedschaft kann mit dem Beitritt zur Gruppenrechtsschutzversicherung bei der DMB Rechtsschutz Versicherung AG verbunden werden. Der Versicherungsbeitrag hierfür beträgt derzeit 24,00 €.
§ 4
Beiträge sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Die Inanspruchnahme von Leistungen ist frühestens mit dem Zahlungseingang des ersten Beitrages möglich. Der Verein kann elektronische Zahlungsmethoden (E-Payment) anbieten, die Auswahl des Zahlungsweges bleibt dem Mitglied überlassen.
§ 5
Beitragsrückstände werden kostenpflichtig angemahnt. Die Höhe der Mahngebühren beträgt 5,00 €. Zusätzlich entstehende Kosten aus der Beitreibung von Beitragsrückständen sind durch das Mitglied zusätzlich zur Mahngebühr zu erstatten.
§ 6
Für Leistungen des OVM.BB, die mit einem erhöhten Aufwand verbunden sind, kann eine zusätzliche Kostenerstattung erhoben werden. Die Kostenerstattungssätze sind den jeweiligen Mitgliedern vor der Entscheidung zur Inanspruchnahme mitzuteilen und ihnen zur Annahme freizustellen.
§ 7
Diese Beitragsordnung tritt am 11.12.2006 in Kraft.
Gez. W. Finsterbusch, Vorstandsvorsitzender
Beschlossen auf der konstituierenden Sitzung des Vorstands am 11.12.2006 in Teltow
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